Der Hauptunterschied zwischen anfechtbar und nichtig
ist:
– “anfechtbar”: so, dass es angefochten werden kann; nicht unbedingt gültig
– “nichtig”: unbedeutend, bedeutungslos
anfechtbar
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nichtig
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Adjektiv
- so, dass es angefochten werden kann; nicht unbedingt gültig
Sinnverwandte Wörter
- angreifbar, strittig, zweifelhaft
Beispiel
- Nach dem Wahlgesetz sind Entscheidungen der ECC nicht anfechtbar.
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Adjektiv
- unbedeutend, bedeutungslos
- ungültig
Synonyme
- bedeutungslos, unbedeutend, unwichtig
- hinfällig, rechtsungültig, ungültig
Wortbildungen
Beispiel
- „Das Opfer wurde aus nichtigem Anlass umgebracht“
- „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“
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