Anfechtbar und Nichtig – Was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied zwischen anfechtbar und nichtig

ist:

“anfechtbar”: so, dass es angefochten werden kann; nicht unbedingt gültig
“nichtig”: unbedeutend, bedeutungslos

anfechtbar

nichtig

Adjektiv

  • so, dass es angefochten werden kann; nicht unbedingt gültig

Sinnverwandte Wörter

  • angreifbar, strittig, zweifelhaft

Beispiel

  • Nach dem Wahlgesetz sind Entscheidungen der ECC nicht anfechtbar.

Adjektiv

  • unbedeutend, bedeutungslos
  • ungültig

Synonyme

  • bedeutungslos, unbedeutend, unwichtig
  • hinfällig, rechtsungültig, ungültig

Wortbildungen

  • :Nichtigkeit

Beispiel

  • „Das Opfer wurde aus nichtigem Anlass umgebracht“
  • „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“