Der Hauptunterschied zwischen Baron und Freiherr
ist:
– “Baron”: französischer Adelstitel, der gleichwertig mit dem deutschen Freiherr ist
– “Freiherr”: adelstitel
Baron
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Freiherr
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Substantiv
- französischer Adelstitel, der gleichwertig mit dem deutschen Freiherr ist
- eine Rebsorte
Synonyme
Oberbegriffe
Unterbegriffe
- übertragen: Drogenbaron, Industriebaron, Lügenbaron
Wortbildungen
- Baronet, Baronie, Baronat
Beispiel
- Ein Baron ist ein Adeliger.
- „Der alte Baron war kein besonderer Landwirt und überließ die Landwirtschaft ganz seinem Inspektor, und was der ihm riet, das tat er.“
- „Der feine Baron hatte eine Geliebte, die sich auf eine Hängematte legte und dabei ihre Beine senkrecht nach oben streckte.“
- „Diese Barone sind zwar in der vielköpfigen hinterpommerschen Sippe der Puttkamers eigentlich Außenseiter; nicht ihnen gehören die Güter.“
- Baron trotzt dem Pilzbefall besser als andere Weinsorten.
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Substantiv
- (ohne Plural) Adelstitel
- Träger dieses Adelstitels
Synonyme
Oberbegriffe
- Adelstitel, Adel
- Adliger, Adel
Beispiel
- Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.
- „Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“
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