Der Hauptunterschied zwischen Erbteil und Pflichtteil
ist:
– “Erbteil”: anteil an einer Erbschaft
– “Pflichtteil”: deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist
Erbteil
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Pflichtteil
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Substantiv
- Anteil an einer Erbschaft
- ererbter Charakter oder Begabung
Oberbegriffe
Wortbildungen
Beispiel
- „Bleibt der belastete Erbteil hinter dem Pflichtteil zurück, übersteigt er diesen jedoch zusammen mit dem belasteten oder unbelasteten Vermächtnis, so gilt gleiches wie oben bei einem belasteten, pflichtteilsgleichen Erbteil.“
- Beispiele fehlen
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Substantiv
- deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§& 2303 I BGB)
Beispiel
- Nach dem Tod seines Vaters erhob Wolfgang Müller zugunsten seiner Mutter keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
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