Der Hauptunterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme
ist:
– “Erststimme”: stimme mit der der Wahlberechtigte bei der deutschen Bundestagswahl und bei einigen Landtagswahlen einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis wählt
– “Zweitstimme”: politik, Wahlrecht: Stimme mit der der Wahlberechtigte eine Partei wählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes
Erststimme |
Zweitstimme |
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Gegenwörter
Oberbegriffe
Beispiel
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