Erststimme und Zweitstimme – Was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme

ist:

“Erststimme”: stimme mit der der Wahlberechtigte bei der deutschen Bundestagswahl und bei einigen Landtagswahlen einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis wählt
“Zweitstimme”: politik, Wahlrecht: Stimme mit der der Wahlberechtigte eine Partei wählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes

Erststimme

Zweitstimme

Substantiv

  • Stimme mit der der Wahlberechtigte bei der deutschen Bundestagswahl und bei einigen Landtagswahlen einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis wählt

Synonyme

  • Wahlkreisstimme

Gegenwörter

  • Zweitstimme

Oberbegriffe

  • :Bundestagswahl, Wahl

Beispiel

  • Bei vielen Landtagswahlen –& etwa in Thüringen& – wird die Erststimme auch „Personenstimme“ genannt.

Substantiv

  • Politik, Wahlrecht: Stimme mit der der Wahlberechtigte eine Partei wählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes.

Synonyme

  • Parteistimme, Listenstimme

Gegenwörter

  • Erststimme

Oberbegriffe

  • Stimme

Beispiel

  • “Wenn die Wähler der FDP die Zweitstimme geben, wählen sie strategisch klug”, betonte er.