Substantiv
- Religion Person, die gläubig ist, Ausübender eines Glaubens
Synonyme
- Geldverleiher, Kreditgeber, Kreditor
Gegenwörter
- Schuldner, Kreditnehmer, Debitor
Unterbegriffe
- Hauptgläubiger, Heta-Gläubiger, Pfandgläubiger
Wortbildungen
- Gläubigerschutz, Gläubigergemeinschaft, Gläubigernation, Gläubigerversammlung
Synonyme
Gegenwörter
Unterbegriffe
- Henotheist, Monotheist, Polytheist
Charakteristische Wortkombinationen
- Gläubige segnen; die Gläubigen beten, pilgern, singen, wallfahren
Beispiel
- „Fleisch, das aus Schlachtungen mit Kurzzeitbetäubung stammt, entspricht aus Sicht vieler Gläubiger nicht den religiösen Geboten.“
- „Die Sonne bestimmt in großem Maße das Alltagsleben der Gläubigen, richtet sich doch der Zeitpunkt der täglichen fünf Gebete nach dem Auf- und Untergang des Gestirns aus.“
- „Herbei, o ihr Gläubigen, / fröhlich triumphierend, / o kommet, o kommet nach Bethlehem!“
- „Damals pilgerten immer mehr Gläubige in das geheimnisvolle Tal, um in der unscheinbaren Kapelle vor dem Gnadenbild zu beten.“
- Komm, Gläubiger, bete mit mir.
- Gläubiger, was würde dein Gott dazu sagen?.
- Ein Gläubiger kam nach dem Gottesdienst mit einer Frage zum Priester.
Deklinierte Form
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Substantiv
- Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet
- Rechtswissenschaft ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss
Gegenwörter
Unterbegriffe
Wortbildungen
- :gesamtschuldnerisch, schuldnerisch
Beispiel
- Der Schuldner konnte das Geld nicht rechtzeitig auftreiben.
- „Statt der Bestnote AAA müssen sich die Vereinigten Staaten bei einer der US-Agenturen, die Schuldner bewerten, mit der Note »AA+« begnügen, gleichsam einer Eins minus.“
- „Für den Schecknehmer stellt sich die Frage, inwieweit er einen von seinem Schuldner erhaltenen Scheck einlösen kann und darf.“
- Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. (§241 BGB)
- „Diese Rechte erlöschen bei der Schuldübernahme, sie bleiben aber dann bestehen, wenn der ursprüngliche Schuldner damit einverstanden ist.“
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