Der Hauptunterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag
ist:
– “Kindergeld”: geld, das der Staat an Eltern pro Kind regelmäßig als Unterstützung zahlt
– “Kinderzuschlag”: zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder
Kindergeld
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Kinderzuschlag
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Substantiv
- Geld, das der Staat an Eltern pro Kind regelmäßig als Unterstützung zahlt
Oberbegriffe
Unterbegriffe
- Baukindergeld, Zweitkindergeld
Wortbildungen
- :Kindergeldanspruch, Kindergeldantrag, Kindergeldauszahlung, kindergeldberechtigt, Kindergeldbescheinigung, Kindergeldempfänger, Kindergelderhöhung, Kindergeldgesetz, Kindergeldkasse, Kindergeldnummer, Kindergeldregelung, Kindergeldstelle, Kindergeldzahlung, Kindergeldzuschlag
Beispiel
- Das Kindergeld wurde erhöht.
- „Wir haben das Betreuungsgeld, das Kindergeld, Rechtsansprüche, und sogar der Unterhalt ist in einer Tabelle festgelegt.“
- „In Wahrheit ist das Kindergeld verfassungsrechtlich garantiert und darf niemandem gekürzt werden.“
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Substantiv
- Zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder
Oberbegriffe
Unterbegriffe
Beispiel
- „Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind 20 DM monatlich.“
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