Kindergeld und Kinderzuschlag – Was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag

ist:

“Kindergeld”: geld, das der Staat an Eltern pro Kind regelmäßig als Unterstützung zahlt
“Kinderzuschlag”: zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder

Kindergeld

Kinderzuschlag

Substantiv

  • Geld, das der Staat an Eltern pro Kind regelmäßig als Unterstützung zahlt

Oberbegriffe

  • staatliche Unterstützung

Unterbegriffe

  • Baukindergeld, Zweitkindergeld

Wortbildungen

  • :Kindergeldanspruch, Kindergeldantrag, Kindergeldauszahlung, kindergeldberechtigt, Kindergeldbescheinigung, Kindergeldempfänger, Kindergelderhöhung, Kindergeldgesetz, Kindergeldkasse, Kindergeldnummer, Kindergeldregelung, Kindergeldstelle, Kindergeldzahlung, Kindergeldzuschlag

Beispiel

  • Das Kindergeld wurde erhöht.
  • „Wir haben das Betreuungsgeld, das Kindergeld, Rechtsansprüche, und sogar der Unterhalt ist in einer Tabelle festgelegt.“
  • „In Wahrheit ist das Kindergeld verfassungsrechtlich garantiert und darf niemandem gekürzt werden.“

Substantiv

  • Zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder

Oberbegriffe

  • Zuschlag

Unterbegriffe

  • Mehrkindzuschlag

Beispiel

  • „Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind 20 DM monatlich.“