Legislative und Exekutive – Was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied zwischen Legislative und Exekutive

ist:

“Legislative”: gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive und Judikative eine der drei unabhängigen Gewalten
“Exekutive”: ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative und Judikative eine der drei unabhängigen Gewalten

Legislative

Exekutive

Substantiv

  • gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)

Synonyme

  • Gesetzgebungsgewalt, Gesetzgeber, Gesetzgebung, gesetzgebende Gewalt

Gegenwörter

  • Exekutive, Judikative

Oberbegriffe

  • Gewalt

Wortbildungen

  • :Legislativgewalt

Beispiel

  • In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.

Substantiv

  • ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)

Synonyme

  • ausführende Gewalt, vollziehende Gewalt, Regierungsgewalt

Oberbegriffe

  • Gewalt

Wortbildungen

  • :Exekutivgewalt

Beispiel

  • Die Exekutive ist eine der drei Gewalten.