Der Hauptunterschied zwischen Legislative und Exekutive
ist:
– “Legislative”: gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive und Judikative eine der drei unabhängigen Gewalten
– “Exekutive”: ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative und Judikative eine der drei unabhängigen Gewalten
Legislative
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Exekutive
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Substantiv
- gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
Synonyme
- Gesetzgebungsgewalt, Gesetzgeber, Gesetzgebung, gesetzgebende Gewalt
Gegenwörter
Oberbegriffe
Wortbildungen
Beispiel
- In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.
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Substantiv
- ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
Synonyme
- ausführende Gewalt, vollziehende Gewalt, Regierungsgewalt
Oberbegriffe
Wortbildungen
Beispiel
- Die Exekutive ist eine der drei Gewalten.
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