Substantiv
- sorgende Aufsicht über etwas oder jemanden, insbesondere über Kinder
Synonyme
- Beaufsichtigung, Obhut, Sorgepflicht, Sorgerecht
Gegenwörter
- Ignoranz, Pflichtverletzung, Vernachlässigung, Verwahrlosung
Oberbegriffe
Unterbegriffe
- Ernährung, Erziehung, gesetzliche Vertretung, Gesundheitsvorsorge, Pflege, Vermögensverwaltung
Charakteristische Wortkombinationen
- :*alleinige, elterliche, erforderliche, gemeinsame, gerichtlich bestellte, gesetzlich vorgesehene, pflichtgemäße, verpflichtende, zugewiesene Obsorge
- :*Obsorge ausüben, entziehen, übertragen, wahrnehmen, zusprechen
- :*Einschränkung, Teilbereich, Übertragung, Vernachlässigung der Obsorge
Wortbildungen
- :Obsorgerecht, Obsorgestreit
Beispiel
- Disput gab es am Podium zur Frage, inwieweit die gemeinsame Obsorge sinnvoll ist.
- Der dritte Teil enthält Neuerungen in verschiedenen Bereichen: Unterhaltsvorschussverfahren sollen beschleunigt, Stiefeltern in Patchwork-Familien in die Obsorge für die Kinder einbezogen, Diskriminierungen für Lebensgefährten beseitigt und Auslandsadoptionen sicherer gemacht werden.
- Marek wünscht sich auch eine Besserstellung geschiedener Väter. Sie sollen, wenn es eine gemeinsame Obsorge gibt, auch dann Pflegeurlaub nehmen können, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen.
- Was etwa sollen sie unter “Bedarfsdeckungsgebieten” verstehen – unter “Obsorge” oder einer “Vergabung”?
- Sei es, daß im Elternhaus die rechte Mischung zwischen elterlicher Obsorge und Selbstverantwortlichkeit gefehlt hat, oder sei es, daß das Elternhaus von Anfang an desolat war, der Kontakt zur Umwelt fehlte.
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Substantiv
- Recht, alle wichtigen Entscheidungen für Minderjährige zu treffen, das in der Regel den Eltern zusteht, durch Gerichtsbeschluss aber auch anderen Personen zugewiesen werden kann
Oberbegriffe
Charakteristische Wortkombinationen
- das Sorgerecht für jemanden bekommen/erhalten/haben; jemandem das Sorgerecht einräumen/entziehen; das Sorgerecht auf jemanden übertragen
Beispiel
- „Auf Wunsch ihres Sohnes wurde das Sorgerecht vor zwei Jahren wieder auf sie übertragen; …“
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