Der Hauptunterschied zwischen Rechtsanwalt und Notar
ist:
– “Rechtsanwalt”: staatlich geprüfter und zur Rechtsberatung zugelassener Jurist, der freiberuflich tätig ist und der seine Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
– “Notar”: unparteiischer Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet und Unterschriften beglaubigt
Rechtsanwalt
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Notar
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Substantiv
- staatlich geprüfter und zur Rechtsberatung zugelassener Jurist, der freiberuflich tätig ist und der seine Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
Synonyme
- Anwalt, Advokat, Verteidiger, Rechtsbeistand
Gegenwörter
- Jurist ohne Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (angestellter Jurist in einem Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung; Richter)
- juristischer Laie
Oberbegriffe
Unterbegriffe
- Fachanwalt, Menschenrechtsanwalt
Wortbildungen
- :Rechtsanwaltsgehilfe, Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltsnotar, Rechtsanwaltschaft
Beispiel
- Der Vertrag wurde von einem Rechtsanwalt entworfen.
- „Nach einigen Monaten ohne Stellung arbeitete er von 1934 bis 1940 als Kanzleivorsteher bei Rechtsanwälten in Hannover.“
- „Bevor Eigil am nächsten Tag verhört wurde, sprach er mit seinem Rechtsanwalt Hedin Poulsen.“
- „Es gelang ihm glücklicherweise, sich mithilfe eines befreundeten Rechtsanwalts zu verteidigen.“
- „Es war schon deshalb ein Bluff, weil ihm die Mittel fehlten, den berühmten Rechtsanwalt zu bezahlen.“
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Substantiv
- unparteiischer Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet und Unterschriften beglaubigt
Oberbegriffe
Unterbegriffe
Wortbildungen
- :notariell, notarisch, Notariat
Beispiel
- Den Kaufvertrag für das Haus unterschreibt der Käufer beim Notar.
- Tante Erna hat ihr Testament beim Notar hinterlegt.
- „Das Guinness Buch der Rekorde wird den von einem Notar beglaubigten Weltrekordversuch aus Bremerhaven nun prüfen.“
- „Ein reicher Notar aus Nantes kaufte alles auf und vermietete das Café wieder an meine Großmutter.“
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