Der Hauptunterschied zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht
ist:
– “Tagfahrlicht”: beleuchtung an Kraftfahrzeugen, die am Tage eingeschaltet ist
– “Abblendlicht”: scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden
Tagfahrlicht
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Abblendlicht
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Substantiv
- Beleuchtung an Kraftfahrzeugen, die am Tage eingeschaltet ist
Oberbegriffe
Unterbegriffe
Beispiel
- „Neue Fahrzeugmodelle dürfen europaweit nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sind.“
- „In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.“
- „BMW hat die Standlichtringe inzwischen weiterentwickelt, so dass sie wegen ihrer hohen Leuchtkraft auch als Tagfahrlicht fungieren können.“
- „Wie beim A6 sorgt auch beim A7 schnellere Elektronik für zügigeren Datentransfer. Äußerlich fallen beim viertürigen Coupé ebenfalls in erster Linie die geänderten Tagfahrlichter sowie die neue Grafik der LED-Heckleuchten auf.“
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Substantiv
- Scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden
Gegenwörter
Oberbegriffe
- Scheinwerfer, Lampe, Licht
Beispiel
- In manchen Ländern muss man auch tagsüber mit Abblendlicht fahren (wie in Dänemark, Estland, Island, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden und Slowenien) sowie in bestimmten Jahreszeiten in der Tschechischen Republik.
- „Das Abblendlicht blendet von vorn.“
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