Testament und Vermächtnis – Was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied zwischen Testament und Vermächtnis

ist:

“Testament”: recht: Verfügung über die Verwendung des Nachlasses
“Vermächtnis”: güter oder ideelle Werte, die jemand bei seinem Tod hinterlassen hat, bei ideellen Werten auch übertragen, wenn die Rede von Abstrakta, wie Personenvereinigungen, Gemeinschaften, Gemeinwesen, Körperschaften und Ähnlichem ist

Testament

Vermächtnis

Substantiv

  • Recht: Verfügung über die Verwendung des Nachlasses
  • Christentum: Teil der Bibel

Synonyme

  • veraltet: Gemächt

Oberbegriffe

  • Urkunde

Unterbegriffe

  • Altes Testament, Neues Testament

Charakteristische Wortkombinationen

  • ein Testament aufsetzen/eröffnen/vollstrecken; sein Testament machen

Wortbildungen

  • testamentarisch, Testamentseröffnung, Testamentsvollstrecker
  • testamentlich

Beispiel

  • Testamente müssen schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben werden.
  • „Daher haben wir die Absicht, dieses Testament anfechten und für ungültig erklären zu lassen.“
  • „Dann ging er in einen Nebenraum und diktierte Traudl Junge sein politisches Testament, dazu ein persönliches Vermächtnis.“
  • Die Bibel besteht aus zwei großen Teilen: dem Alten und dem Neuen Testament.

Substantiv

  • Güter oder ideelle Werte, die jemand bei seinem Tod hinterlassen hat, bei ideellen Werten auch übertragen, wenn die Rede von Abstrakta, wie Personenvereinigungen, Gemeinschaften, Gemeinwesen, Körperschaften und Ähnlichem ist
  • ein testamentarisch bekundeter letzter Wille
  • deutsches Erbrecht: Zuwendung eines Vermögensvorteils durch letztwillige Verfügung an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen

Synonyme

  • Erbe; Erbschaft; Hinterlassenschaft
  • Testament
  • Legat

Unterbegriffe

  • Liebesvermächtnis
  • Ersatzvermächtnis, Nachvermächtnis, Universalvermächtnis, Untervermächtnis, Verschaffungsvermächtnis, Vorausvermächtnis

Beispiel

  • Wir profitieren sehr vom Vermächtnis unserer Vorfahren.
  • „Berlins historisches Vermächtnis, Nachtleben, und vielfältige Architektur sind über die Grenzen hinaus bekannt.“
  • Das Vermächtnis ist in legaldefiniert.
  • Nach deutschem Recht ist das Vermächtnis als Damnationslegat ausgestaltet.
  • Im Zweifel ist gemäß der Erbe mit Vermächtnissen beschwert.