Werkvertrag und Werklieferungsvertrag – Was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied zwischen Werkvertrag und Werklieferungsvertrag

ist:

“Werkvertrag”: recht vertragliche Regelung über die Erbringung eines Werkes gegen eine Vergütung; im Gegensatz zum Dienstvertrag wird diese Vergütung nur bei erfolgreicher Erstellung des Werkes gezahlt; der Werkvertrag ist in Deutschland in §631 BGB geregelt
“Werklieferungsvertrag”: recht vertragliche Regelung über die Erbringung eines beweglichen Werkes gegen eine Vergütung, dabei macht die Beweglichkeit des zu erbringenden Werkes den Unterschied zum Werkvertrag aus; der Werklieferungsvertrag ist in Deutschland in §650 BGB geregelt

Werkvertrag

Werklieferungsvertrag

Substantiv

  • Recht vertragliche Regelung über die Erbringung eines Werkes gegen eine Vergütung; im Gegensatz zum Dienstvertrag wird diese Vergütung nur bei erfolgreicher Erstellung des Werkes (Werkerfolg) gezahlt; der Werkvertrag ist in Deutschland in §631 BGB geregelt

Gegenwörter

  • Dienstvertrag

Oberbegriffe

  • Vertrag

Charakteristische Wortkombinationen

  • mit Verb: einen Werkvertrag abschließen / kündigen / schließen

Wortbildungen

  • Werkvertragnehmer, Werkvertragsarbeiter

Beispiel

  • „Rainer, ein gelernter Polier, ist seit einem Jahr für eine kleine Zeitarbeitsfirma tätig. Die verlieh ihn an eine Baufirma. Bis zu 14 Stunden am Tag gab es dann körperliche Schwerstarbeit – oft ohne Arbeitsschutz. Und das ganze für einen Stundenlohn von fünf Euro. Möglich machte das ein sogenannter Werkvertrag, mit dem viele strenge Gesetzesauflagen umgangen werden können.“
  • „Diese schließen einen Werkvertrag über eine bestimmte Leistung mit dem Generalunternehmen Tönnies und bringen ihre eigenen Schlachter und Zerleger mit.“
  • » hat, wie auch die Tarifentwicklung zeigt, wie die Lohnentwicklung insgesamt zeigt, eben zu Einschüchterung geführt, zusammen mit den anderen Formen von Prekarität, von Leiharbeit, von Werkvertrag, von Befristung, ja dass vielen dann der Mut gefehlt hat, sich auch im Betrieb für ihre Rechte einzusetzen.«
  • „Kein gutes Zeichen ist , dass der Werkvertrag auch im künstlerischen Bereich immer beliebter zu werden scheint. Er ist das probate Mittel privater wie öffentlicher Arbeitgeber, Sozialabgaben wie etwa Zahlungen in die Rentenversicherung zu vermeiden.“
  • „»Der Werkvertrag muss die Ausnahme für konjunkturelle Schwankungen sein und nicht die Regel für Beschäftigung, wie wir sie in diesen Betrieben oft vorfinden«, so der Minister.“

Substantiv

  • Recht vertragliche Regelung über die Erbringung eines beweglichen Werkes gegen eine Vergütung, dabei macht die Beweglichkeit des zu erbringenden Werkes den Unterschied zum Werkvertrag aus; der Werklieferungsvertrag ist in Deutschland in §650 BGB (früher: §651 BGB) geregelt

Oberbegriffe

  • Vertrag

Charakteristische Wortkombinationen

  • mit Verb: einen Werklieferungsvertrag abschließen, aufsetzen, kündigen, schließen

Beispiel

  • „Er glaubte mit dem Röntgen-Institut einen sogenannten Werklieferungsvertrag gemäß Paragraph 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen zu haben, nach dem ein Unternehmer verpflichtet ist, »dem Besteller die hergestellte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen«.“