Der Hauptunterschied zwischen Wohnrecht und Nutzungsrecht
ist:
– “Wohnrecht”: vor dem Gesetz einklagbares Recht, die Befugnis, an einem bestimmten Ort wohnen zu dürfen
– “Nutzungsrecht”: nicht notwendigerweise ausschließliches Recht, Sachen und Rechte zu verwenden
Wohnrecht |
Nutzungsrecht |
Substantiv
Sinnverwandte Wörter
Charakteristische Wortkombinationen
Beispiel
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Substantiv
Oberbegriffe
Beispiel
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